Elektro- und Hybridfahrzeuge sind wegen der hohen Anschaffungskosten als Dienstwagen für Arbeitnehmer steuerlich noch ein teures Vergnügen. Hier soll eine Gesetzesänderung schon rückwirkend ab Beginn des Jahres 2013 Abhilfe schaffen.
Noch sind es nur wenige Tausend Elektroautos, die auf unseren Straßen zu finden sind. Bis 2020 sollen nach dem Willen der Politik bereits eine Million Elektrofahrzeuge die Straßen ohne den klimaschädlichen CO2-Ausstoß "beleben". Dazu sollen die Unternehmen beitragen, die ihren Arbeitnehmern ab sofort die Entscheidung für ein elektrobetriebenes Dienstfahrzeug durch einen Rabatt bei der Dienstwagenbesteuerung schmackhaft machen können. Wir rechnen für dich durch, ob es sich auch für dein Startup-Unternehmen lohnen könnte.
Das Problem: Bruttolistenpreisregelung für Elektrofahrzeuge
Im Wesentlichen haben die hohen Anschaffungskosten von Elektro- und Hybridfahrzeugen ihre Ursache in den Zusatzkosten, die für die Stromspeichergeräte (Akkumulator, Batterie) ausgegeben werden müssen. Die Folge ist ein höherer Bruttolistenpreis, der sich nachteilig auf die Dienstwagenbesteuerung auswirkt. Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sieht hier Abhilfe vor: Der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines Elektroautos als Dienstwagen soll sich nur noch aus dem Bruttolistenpreis abzüglich der darin enthaltenen Kosten für den Akkumulator berechnen.
Die Lösung: Pauschale Kürzung des Bruttolistenpreises beim Elektro-Dienstwagen
Für die pauschale Kürzung ist ein Abschlag von 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität vorgesehen. Die Kürzung ist auf einen Maximalbetrag von 10.000 EUR begrenzt. Steht dem Arbeitnehmer das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung (0,03% Regelung) oder wird der geldwerte Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode berechnet, soll die Neuregelung gleichermaßen gelten.
Beispiel:
Der Bruttolistenpreis eines Elektrofahrzeugs beträgt 40.000 EUR, bei einer Speicherkapazität der Batterie von 16 kWh. Der steuerlich maßgebende Listenpreis errechnet sich wie folgt:
Bruttolistenpreis einschließlich Batteriesystem: 40.000 EURAbzüglich 16 kWh je 500 EUR: - 8.000 EURBruttolistenpreis für steuerliche Zwecke (2013): 32.000 EUR
Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung beträgt bei Anwendung der 1-%-Regelung monatlich 320 EUR (statt bisher 400 EUR).
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs
Bereits ab Jahresanfang 2013 gilt die Listenpreisminderung rückwirkend und ist auch für die (Elektro)Fahrzeuge anzuwenden, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft worden sind. Für die zurückliegenden Monate kommt insoweit eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs in Betracht. Der Abschlag vom Listenpreis vermindert sich für nach 2013 angeschaffte Elektroautos jährlich um 50 EUR pro kWh Speicherkapazität. Nach hinten ist die Neuregelung zeitlich beschränkt auf Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2022 angeschafft werden.
ACHTUNG!!! Die Minderung des Bruttolistenpreises ist nur dort zulässig, wo der Kaufpreis auch die Batterie umfasst. Modelle, bei denen die Akkumulatoren nur mietweise überlassen werden, sind von der neuen Sonderregelung nicht betroffen.
Lohnt sich ein Elektro-Dienstwagen für ein Startup-Unternehmen?
Die Antwort ist: vielleicht. Zum einen liegst du mit einem Elektro-Dienstwagen voll im Trend. Des Weiteren fahren sich Elektroautos wirklich cool. Dann kommen noch die Steuervorteile für deine Mitarbeiter dazu. Aber erst, wenn du einen wirklich soliden Cash-Flow hast, solltest du über Dienstfahrzeuge nachdenken. Wir rechnen die Alternativen gerne für dich durch und helfen dir bei der Entscheidung.
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