01. Juni 2017

Steuerfallen beim Online-Shopping aus dem Ausland – was musst du beachten?

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Das Internet mit seiner grenzenlosen Freiheit wirkt sich immer mehr auf das Online-Shopping aus und ermöglicht jedem, sich innerhalb weniger Minuten beispielsweise Klamotten in den USA oder eine Brille in Spanien kaufen zu können. Sitzt der Händler dabei im Ausland, solltest du dich nicht überraschen lassen und einige Dinge beachten, da du als Käufer nicht überall dieselben Rechte und Pflichten hast. Denn überall lauern die Steuerfallen.

Zoll- und umsatzsteuerrechtlich stellt sich zunächst die Frage, wann die von dir aus dem Ausland eingekauften Waren zoll- und/oder steuerfrei sind. Hier ist es wichtig zwischen zwei verschiedenen Warensendungen zu unterscheiden: „innerhalb der EU“ und „aus einem Nicht-EU-Staat“, was wir dir im nächsten Schritt kurz erläutern möchten.

 

Steuerfallen bei Sendungen innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union ist grundsätzlich frei. In bestimmten Fällen sind aber besondere Formalitäten zu beachten oder Steuern zu entrichten. Eingeschränkt von dem Grundsatz des freien Warenverkehrs sind bestimmte Waren „u.a. Waffen oder Feuerwerkskörper“, die nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung oder unter Einhaltung spezieller Transportvorschriften) versendet oder bezogen werden dürfen.

Steuerlich gesehen können Postsendungen im Regelfall ohne Zollformalitäten innerhalb der EU versandt oder empfangen werden. Zu beachten ist aber, wenn man Alkohol, Tabak oder Kaffee per Post aus einem anderen EU-Staat bezieht. Hier sind unter Umständen bestimmte Verbrauchssteuern zu entrichten (z.B. die Branntwein- oder Tabaksteuer).

 

Steuerfallen bei Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat

Bestellst du Waren im Ausland (z.B. China) und lässt du sie in die Europäische Union einführen, so können Einfuhrabgaben und Steuern anfallen. Hierzu zählen Zölle, aber auch die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchssteuern. Weitergehend entspricht die Einfuhrumsatzsteuer hier der MwSt (hier 7 oder 19 %); beim Zolltarif ist der Maßstab die jeweilige Ware. Bei der Einfuhr aus bestimmten Ländern am Mittelmeer wie Ägypten werden Zollpräferenzen in die EU gewährt. Für die Türkei gelten begünstigte Regelungen.

Warensendungen mit dem Wert von weniger als 22 EUR sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Hingegen sind die Warensendungen bis zu einem Wert von 150 EUR nur von Zoll befreit.

Bei der Sendung aus den Nicht-EU-Staaten ist der Grundsatz des freien Warenverkehrs ebenso für bestimmte Waren, Länder oder Personen aus verschiedenen Gründen eingeschränkt vorgesehen. Auf Länderebene ist die Einfuhr von Sendungen aus Nicht-EU-Staaten durch Verbote, Genehmigungspflichten oder sonstige Maßnahmen zum Teil erheblich eingeschränkt. Hintergrund dieser länderbezogenen Beschränkungen sind in der Regel außen- und sicherheitspolitische Erwägungen.

 

Der Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ist erheblich eingeschränkt, Aufgrund der außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen (z.B. Terrorismusbekämpfung). Zuletzt unterliegt die Einfuhr einiger Warengruppen Beschränkungen oder ist gänzlich verboten. Hier liegen die Gründe z.B. im Außenwirtschaftsrecht, Verfassungs-, Umwelt-, Kinder- und Jugendschutz oder im gewerblichen Rechtsschutz.

 

Vermeide Überraschungen

Die geschilderten Steuern, Zölle und Einfuhrbeschränkungen können deine Kosten ganz erheblich beeinflussen und mitunter dein Geschäftsmodell in Frage stellen. Wir helfen dir dabei, dass du keine wichtige Regelung vergisst.

 

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Kontakt

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